Tipps zur Bilder-Nutzung im Internet

Gepostet am 13 Aug 2012

Wer in seinen Blogartikeln, auf seiner Seite bei Google+ oder Facebook Fotos anderer Fotografen einbinden möchte, ist gut daran beraten, dabei einiges zu beachten. Denn wie Texte unterliegen auch Fotos dem Urheberrecht – das heißt, sie gehören einem nicht und wenn man sie trotzdem verwendet, kann das unter Umständen mächtig teuer werden. Wer ein bisschen im Internet mitliest, konnte erst jüngst im Blog “Bachmichels Haus” verfolgen, wie die Bildagentur Getty Images eine horrende Rechnung wegen einer solchen Urheberrechtsverletung verschickt hatte – und das, obwohl die Bloggerin die angemahnten Bilder von Getty Images noch nicht einmal selber verwendet hatte, sondern einer der Kommentatoren das Bild für seinen Avatar nutze. Das war natürlich eine ziemlich übertriebene Aktion von Getty Images – aber: Die dürfen so etwas ohne weiteres machen, denn sie waren im Recht.

Prinzipiell gelten bei der Nutzung Bilder anderer Fotografen folgende Regeln:

1. Einen Link zu der Seite setzen, auf der das Foto zu sehen ist, ist in Ordnung – darüber freut sich der Fotograf sogar meistens.

2. Das Bild auf der ursprünglichen Seite herauskopieren, um es an anderer Stelle neu zu posten, ist nicht in Ordnung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Bild zu privaten oder gewerblichen Zwecken genutzt wird – genauso, wie es keine Rolle spielt, ob das Bild auf einer Website, einem Blog, einer normalen Facebook-Seite oder in einer Facebook-Gruppe verwendet wird.

3. Punkt 2 gilt auch dann, wenn man zusätzlich unter dieses Bild noch den Urheber als Quelle nennt oder die Quelle verlinkt.

4. Finden sich unter dem Bild Angaben zur Creative Commons Lizenz, Creative Commons Lizenz, sind diese zu beachten.

Wer lizenzfreie Bilder von Bildagenturen verwenden möchte, kann sich außerdem an der Infografik von Bildersuche.org orientieren, die Martin Mißmahl erstellt hat und die ich hier freundlicherweise veröffentlichen darf (anklicken, dann wird sie größer):

Das ist eigentlich gar nicht so schwer, trotzdem passieren ständig Urheberrechtsverletzungen an Bildern. Ich habe beispielsweise erst letzten Monat Fotos aus meinem Blog auf einer privatenFacebook-Gruppe gefunden und eine große Hotelkette verwendete neulich noch als Aufhänger-Foto für einen Fotowettbewerb eines meiner Instagram-Bilder. In beiden Fällen wurde ich weder vorher gefragt, noch wurde auf mich als Urheberin hingewiesen. Hätte man mich einfach vorher gefragt, ob die Veröffentlichung in Ordnung ist, hätte ich das noch nicht einmal abgelehnt – sofern man eben auf mich hingewiesen hätte.

Wenn man merkt, dass einem Bilder geklaut wurden, sollte man vor allem eines tun: Die Ruhe bewahren. Schreiben Sie also keine giftigen Kommentare und brüllen Sie die Person nicht am Telefon zusammen. Ich weiß, wie furchtbar ärgerlich so ein Bilderklau ist, trotzdem sollte man in einem solchen Fall besonnen reagieren und erst einmal Screenshots anfertigen, mit denen sich das alles belegen lässt, und zwar möglichst so, dass man darauf sehen kann, wann das Bild veröffentlicht wurde. Darüber hinaus einfach mal im Impressum nach der Adresse gucken. Und erst entscheiden Sie, wie Sie weiter vorgehen möchten: Die Sache rechtlich verfolgen oder aber versuchen, alles im Guten zu regeln.

Handelt es sich um eine Privatperson, die den Bilderklau begangen hat, kann man durchaus anders vorgehen als wenn es sich um eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken handelt. Und den Diebstahl von Schnappschüssen sollt man auch nochmal anders bewerten als den von Profi-Aufnahmen gestandener Fotografen. Im Fall der Hotelkette erhielt ich zum Beispiel zur Wiedergutmachung einen Hotelgutschein für zwei Übernachtungen für zwei Personen. Da es sich bei dem geklauten Bild nur um ein Instagram-Bild handelte, war die Sache damit für mich mehr als erledigt. Und mit der Betreiberin der Facebook-Gruppe habe ich einfach geredet, sie hat die Sachen dann gelöscht und damit war es dann auch gut. Mittlerweile haben wir einen sehr netten Facebook-Kontakt miteinander.

Wenn Sie den rechtlichen Weg gehen möchten, schicken Sie dem Dieb eine Unterlassungserklärung – das heißt, Sie weisen ihn auf den Verstoß hin und setzen ihm eine Frist, innerhalb dieser er das Bild entfernen soll. Und selbstverständlich können Sie außerdem eine Schadensersatzforderung stellen, deren Höhe je nach Bildwert zwischen ein paar Hundert bis etwa 1000 Euro betragen kann. Wenn Sie diesen Weg gehen möchten, nehmen Sie sich dafür allerdings am besten einen Anwalt.

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Der Artikel erschien im Rahmen meines Sommer-Specials über Corporate Blogs:

Einleitung: “Sommer-Special Corporate Blogs”
Teil 1: “11Gründe, warum Google+ und Facebook kein Ersatz für ein Corporate Blog sind”
Teil 2: “Über Push” und “Pull” in der Unternehmenskommunikation und darüber, warum Blogs so großartig sind”
Teil 3: “Besserwisser, Wichtigtuer und Paranoiker – Was man vor fünf Jahren über Blogger dachte”
Teil 4: “Die Geschichte des Weblogs”
Teil 5: “Tipps zur Bildernutzung im Internet

Daniela Warndorf, 40, lebt in Köln. Seit 2005 Inhaberin von warndorf Konzept, Text & PR – Büro für Kommunikation. Beschäftigt sich mit den Themen Kommunikation, digitales Leben, mobiles Arbeiten, Crafting und Fotografieren.

Kontakt: TwitterFacebookGoogle+XingFlickrInstagramGemacht mit Liebe

2 Kommentare

  1. In meinen Augen war Getty Images eben nicht im Recht. Für Texte und Bilder der Nutzer haftet die Bloggerin lediglich als Störer bzw privilegierter Diensteanbieter nach §10 TMG und hätte somit vor de Abmahnung über den Verstoß benachrichtigt werden müssen…

  2. Ich glaube auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man selbst erstellte Bilder veröffentlicht, die man unter dem Panoramarecht gemacht hat.

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