Welt Kompakt, Christoph Keese und das Recht am eigenen Tweet

Gepostet am 1 Mrz 2012

Sind Tweets öffentliches Eigentum, an dem sich jeder nach Lust und Laune bedienen kann, oder gibt es so etwas wie ein Recht auf den eigenen Tweet? Muss man, wenn man etwas ins Netz schreibt, automatisch davon ausgehen, dass es damit Allgemeingut ist oder ist es unakzeptabel, wenn andere Tweets zu eigenen, kommerziellen Zwecken nutzen? Genau darüber wird seit zwei Tagen bei Twitter, Facebook und in einigen Blogs diskutiert. Der Anlass: Nachdem Welt Kompakt erneut dafür kritisiert worden war, Tweets ohne Erlaubnis ihrer Urheber auf seiner Titelseite abzudrucken, hatte das Blatt über Twitter verkündet, die Rubrik zu streichen.

Ich bin seit über drei Jahren bei Twitter aktiv und habe in dieser Zeit schon mehrere solcher Diskussionen miterlebt, neu an dieser ist, dass sie diesmal von einer sehr breiten Masse diskutiert wird, die ich als Mainstream bezeichnen würde – bisher war es immer ein recht überschaubarer Kreis, der darüber stritt. Aber hier geht es auch nicht nur einfach um einen Twitterer, der einen geklauten Tweet als den eigenen ausgibt, hier geht es um das Blatt Welt Kompakt aus dem Hause Springer und das sind die mit der BILD-Zeitung.

Den Titelseiten-Tweet gibt es bei Welt Kompakt seit glaube ich fast zwei Jahren. Immer wieder habe ich in dieser Zeit Kritik dazu gehört: Leute ärgerten sich darüber, dass sie nicht gefragt wurden, ob ihr Tweet ins Blatt darf und Leute ärgerten sich darüber, dass sie, wenn das Blatt erschienen war, davon dann auch nichts erfuhren, es sei denn, jemand aus ihrem Umfeld informierte sie darüber. Ich selber war glaube ich noch nie auf der Titelseite, allerdings würde ich das vermutlich auch gar nicht mitbekommen, denn weder lese ich Welt Kompakt, noch tun das die Leute aus meinem direkten Umfeld. Und wenn doch, schämen sie sich hoffentlich so sehr dafür, dass sie es besser für sich behalten.

Als nun ein Tweet von @LeKWiNK abgedruckt worden und dabei sogar auch noch völlig verfremdet worden war, war dieser darüber so sehr erbost, dass er bei Facebook einen offenen Brief an Weltkompakt und die Axel Springer AG schrieb und sich verbat, jemals wieder im Blatt abgedruckt zu werden, auch weil er den Verlag in keinster Weise unterstützen wolle.

Weltkompakt reagierte darauf und twitterte, wohl auch ein wenig beleidigt, man würde künftig auf die Titelseiten-Tweets verzichten, weil sich die Beschwerden gehäuft hätten. Schnell entstand auf der Facebook-Seite von Weltkompakt eine Diskussion, daneben wurde bei Twitter und in einigen Blogs diskutiert – die Punktefrau schrieb zum Beispiel einen launigen Artikel unter der Überschrift “Titelseiten-Tweets – was ist eigentlich Euer Problem?” Weltkompakt schließlich veröffentlichte heute Nacht noch den Artikel “Drucken oder nicht drucken”, in dem noch einmal erklärt wurde, warum man sich entschieden habe, den Titelseiten-Tweet einzustellen. Gesagt wurde allerdings auch, dass die Rechtslage nicht eindeutig sei, aber man daraus, dass es bei Twitter ja die Funktion des Retweets gäbe, schließen würde, dass eine Weitergabe des Tweets und somit das Abdrucken in der Zeitung in Ordnung sei. Die entsprechenden Twitterer vorab um Erlaubnis zu fragen, sei einfach zu zeitaufwendig. Auch  Richard Gutjahr wurde zu einem Statement bemüht, das – wen überrascht das – zu Gunsten von Welt Kompakt ausfiel. Wen es störe, dass so etwas gemacht werde, so Gutjahr außerdem, solle halt nicht twittern.

Den Verlauf der Diskussion finde ich ziemlich erstaunlich. Daher möchte ich hier noch ein paar grundlegende Gedanken dazu äussern:

1. Wenn ich etwas von jemanden haben möchte, frage ich ihn einfach, ob ich es haben kann. Sagt er nein, muss ich das akzeptieren, sagt er ja, freuen wir uns beide: Ich, weil ich nun bekomme, was ich will, und der andere, weil er gemerkt hat, dass ich ihn respektiere und das, was er hat, als wertvoll einschätze. So miteinander zu kommunizieren hat sich in der Geschichte der Menschheit bewährt und es gibt auch keine Gründe, das künftig nicht mehr zu tun. Oder anders: Welt Kompakt hat sich in meinen Augen äußerst unhöflich und unsozial verhalten. Dass das mit dem Nachfragen in Sachen Tweets zu schaffen ist, hat übrigens PONS mehrfach mit seinen Twitterbüchern gezeigt: Hier wird nicht nur jeder Twitterer vorab um Erlaubnis gefragt, ob der Tweet gedruckt werden darf, hier erhält man sogarein Belegexemplar. Ich habe davon mittlerweile drei oder vier verschiedene daheim im Bücherregal stehen und jedes Mal, wenn ich sie sehe, freue ich mich darüber. Müsste ich mich zwischen PONS und einem anderen Anbieter irgendwann beim Kauf eines Produktes entscheiden, würde ich vermutlich PONS wählen.

2. Auch rechtlich würde ich die Sache nicht ganz so lapidar bewerten, wie Welt Kompakt das tut. Natürlich gebe ich bei Twitter automatisch meine Einwilligung dazu, dass meine Tweets retweetet werden. Aber durch einen Retweet bleibt der Tweet innerhalb des Mediums Twitter! Daneben werde ich als Urheberin genannt, außerdem kann ich sehen, wie oft ich retweetet wurde oder ob es sogar Favs dafür gab. Und jeder kann mir außerdem sofort durch nur einen Klick folgen. Bedient sich nun Welt Kompakt an Tweets und druckt sie in der Zeitung ab, wird  das Medium gewechselt – online wird zu print und die bisherigen Vorteile entfallen (mal abgesehen davon, dass sich anscheinend sehr viele gebauchpinselt fühlen, wenn sie namentlich in einem Springer-Blatt erwähnt werden, aber das ist ein anderes Thema). Mit diesem Wechsel des Mediums jedenfalls wird meiner Meinung nach ein Tweet zu einem Zitat, also zu einer wörtlich übernommenen Stelle aus einer anderen Quelle. Und Zitate fallen unter das Urheberrecht. Dass Welt Kompakt den Titelseiten-Tweet nicht mehr veröffentlichen möchte, zeigt eigentlich auch, dass man sich seiner Sache dort nicht mehr so ganz sicher zu sein scheint.

3. Ein weiterer Unterschied zwischen einem Retweet und dem Abdrucken in einer Zeitung ist die kommerzielle Nutzung: Einen Retweet kann man rein technisch nicht kommerziell nutzen, Welt Kompakt dagegen hatte von der bisherigen Praxis einen direkten Nutzen.

4. Wenn Welt Kompakt es als selbstverständlich betrachtet, Tweets ohne Erlaubnis der Urheber zu kommerziellen Zwecken einzusetzen, was bedeutet das dann eigentlich für die aktuelle Diskussion in Sachen Leistungsschutzrecht für den Springer Verlag, zu dem ja Welt Kompakt gehört? Also das Leistungsschutzrecht, für das sich Springers Lobbyist Christoph Keese so vehement stark macht und das auch für Kurzzitate (Snippets) gelten soll? Darüber sollte man mal dringend nachdenken.

5. Ich habe in meiner Zeit bei Twitter viele ähnliche Diskussionen bereits erlebt. In der Regel entbrannten sie, wenn irgendwo ein Tweet-Diebstahl entdeckt wurde, also ein “erfolgreicher” Tweet von jemandem in gleicher Form oder leicht modifiziert nochmal ins Rennen geschickt wurde. Hier war der Tenor in der Regel: Tweet-Diebstahl ist nicht in Ordnung! Einig war man sich dabei außerdem immer, dass man an manchen Tweets auch erst einmal eine Weile feilt, bis er perfekt sitzt, womit eine kreative Eigenleistung vorhanden ist. Ich als Texterin betrachte übrigens alle meine Texte grundsätzlich als kreative Eigenleistung, ob sie nun gut oder schlecht sind, aber das hat auch etwas mit Berufs-Ethos zu tun. Was mich an der aktuellen Diskussion aber wirklich erschreckt: Wie laut und heftig sich momentan eine breite Masse zugunsten von Welt Kompakt äussert und dass das Abdrucken von Tweets ohne Rückfragen beim Urheber völlig unkritisch akzeptiert wird. Und dass das auch Leute tun, die ich ansonsten für durchaus intelligent und Social-Media-erfahren eingeschätzt hatte. – Den letzten Satz bitte als rot unterstrichen betrachten.

6. Und schließlich: Für mich steckt in “Social Media” noch immer das Wort “social”. Das bedeutet für mich: Ein soziales Netz kann nur funktionieren, wenn bestimmte Regeln eingehalten halten werden und sich alle respektvoll und höflich verhalten.

 

Daniela Warndorf, 40, lebt in Köln. Seit 2005 Inhaberin von warndorf Konzept, Text & PR – Büro für Kommunikation. Beschäftigt sich mit den Themen Kommunikation, digitales Leben, mobiles Arbeiten, Crafting und Fotografieren.

Kontakt: TwitterFacebookGoogle+XingFlickrInstagramGemacht mit Liebe

10 Kommentare

  1. Ein Zitat ist ja eine Sache. Ein ernsthaftes Problem sehe ich aber, wenn das Zitat entfremdet wird. Bei maximal 140 Zeichen sollte kein Bedarf für den Rotstift und somit auch keine Notwendigkeit zur Verfremdung bestehen.

  2. Punkt.

  3. Danke. Super auf den Punkt gebracht.

  4. Zunächst mal muss man festhalten, dass es erstaunlich oft die selben Leute sind, die sich für ein neues Urheberrecht bis aufs Blut solange einsetzen, wie es um Musik, Videos und Fotos geht, die dann bei ihren eigenen Blogtexten und Tweets plötzlich auf Ego-Mimose machen. Ganz so open sind wir halt doch (noch?) nicht :D

    Aber zum Thema kommerzielle Nutzung muss ich Dir widersprechen, denn im Vergleich zum Wert von Twitter kann sich die “Welt” immer und jederzeit als popeliges Provinzblatt rausreden…. sprich: Jeder Tweet von uns macht schließlich Twitter wertvoller und wird somit zu einer explizit kommerziellen Nutzung! Ein Tweet ist, solange der Account öffentlich ist, ein öffentliches Zitat und wir dürfen da keinen Unterschied machen zwischen Hans Meier und Lady Gaga. Und dass deren Tweets zitiert werden dürfen, darüber sind sich wohl wirklich alle einig, oder?

  5. Sehr dezidiert. Bravo.

  6. Mal abgesehen davon, daß beim Erstellen eines Buches (Beispiel PONS) ja wohl andere Antwortbezögerungen akzeptabel sind als bei einer Tageszeitung, ist es eben ja auch keineswegs so, daß Tweets innerhalb von Twitter bleiben. Denn egal ob sie retweeted werden oder nicht, gibt es doch jede Menge Aggregatoren, die Tweets erfassen und auch ggf. woanders verwursten.

    Auch der Punkt mit dem Leistungsschutzrecht (oder der davor mit der kommerziellen Verwertung) ist nur vordergründig überzeugend. Denn es ist sehr strittig, ob Tweets überhaupt urheberrechtlich geschützt sein können (Stichwort: Schöpfungshöhe). Dies meisten sind es wohl nach deutschem Recht nicht.

    Das heißt nicht, daß es nicht guter Stil wäre, vor Abdruck nachzufragen. Fand nur die Argumentation daneben.

  7. Sehr interessant, hier zu beobachten, wie man über die Sozialadäquanz von bestimmtem Verhalten eine Position vertreten kann, und dabei zugleich über eine andere Wertung der “breite(n) Masse” “erschreckt(/-ocken)” sein kann.
    Es ist wohl doch eher eine Forderung, was wie zu sein hat.

  8. @Malte Ein Leistungsschutzrecht fordern Springer & Co aber gerade für Snippets und sogar Überschriften und stellen das Erreichen der Schöpfungshöhe dafür nicht in Frage. Das ist nichts anderes als Heuchelei.

  9. @Malte: Kannst Du ein paar Beispiele für den Print-Bereich nennen? Mir fallen hauptsächlich welche für den Online-Bereich ein – FavStar zum Beispiel. Im Printbereich kenne ich eigentlich nur die Twitterbücher und eben Welt Kompakt, die das regelmässig tun – und um die Regelmässigkeit geht es ja.

    Und das mit der kommerziellen Nutzung kann man eben so oder so bewerten :)

  10. Wie ich schon auf G+ als Kommentar schrieb: Solange ich gezwungen bin, unter einem menschenverachtenden Zwangsarbeits- und Zwangsverarmungsgesetz vom Hartz-IV-Regelsatz zu leben, weil man mich als wirtschaftlich unnütz und überflüssig einstuft, erlaube ich nicht, daß jemand anderes, ohne mich zu fragen, mit meinen Publikationen Geld verdient. Das gilt ganz besonders für einen Verlag, auf dessen Hetze ein Teil des Umgangs mit uns Zwangsverarmten basiert. So einfach ist das.

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